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Cloud ohne Abhängigkeiten

Keine existienzbedrohenden Abhängigkeiten von externen Servern und von fremden Anbietern.

Ihre Daten sind sicher

Sie bestimmen, wo die Daten Ihrer Mitglieder sich befinden.

Datenschutz

Keine Probleme mit dem Datenschutz.

Voller Komfort

Geniessen Sie den vollen Komfort einer Desktopanwendung mit den Vorteilen einer Cloudanwendung.

WARNUNG: AUS AKTUELLEM ANLASS

Wir erleben gerade mehrfach gerade bei den „sogenannten“ Marktführern, dass diese nach einer Kündigung die Daten nicht oder nur unvollständig zur Verfügung stellen.

Das stellt die Kunden vor massive Probleme, welche mit der Software unzufrieden sind und aus diesem Grund wechseln möchten. Persönliche Gespräche mit den Firmen haben ergeben, dass die Daten „selbstverständlich“ vollständig zur Verfügung gestellt werden würden. Das entspricht aber nicht der Wahrheit, denn Daten wie Ruhezeiten, Bilder, Dokumente, Zahldaten, Vertragslaufzeiten usw. werden nicht exportiert und können daher von anderen Anbietern nicht übernommen werden.

Wir raten daher dringend dazu, vor dem Wechsel zu prüfen, ob sich die Daten wirklich vollständig exportieren lassen. Gerne stehen wir Ihnen in dieser Angelegenheit beratend zur Verfügung.

Wir als Konsequent Service GmbH finden dieses Verhalten mehr als bedenklich und gehen mit gutem Vorbild voran. Unsere Daten lassen sich jederzeit in gängige Formate wie Excel usw. exportieren und sind nicht in der Software gefangen,

CLOUD IST DIE ZUKUNFT

Klar, auch wir sind überzeugt, dass Cloudanwendungen die Zukunft sind. Diese bieten erhebliche Vorteile und einen erheblichen Nutzen.

Allerdings sehen immer mehr Softwarefirmen Cloudlösungen als „ganz besondere Art“ der Kundenbindung an: Es wird Software gebaut, welche ohne externen Server nicht mehr funktioniert. Wenn diese externen Server abgeschalten werden, hat man nicht nur keinen Zugriff mehr auf die Software, auch die Daten sind weg. Hat man die Daten gesichert, fehlt dennoch das dafür kompatible Programm, welches diese auch bearbeiten kann.

Was bedeutet das in der Praxis?
Ganz einfach: Der Softwareanbieter hat die Daten Ihrer Mitglieder und er hat Ihre Daten. Der Hersteller kann jederzeit das System ausschalten, so dass Sie keinen Zugriff mehr haben.

Ihre Nachteile bei Cloudanwendungen
Sie wissen nicht, wo die Daten sich befinden.
Wie wissen nicht, was mit Ihren Daten passiert.
Sie sind komnplett abhängig vom Internet.
Wenn der Anbieter insolvent ist, haben Sie keinen Zugriff mehr.

ES GEHT ABER AUCH ANDERS

Unsere Produkte sind zu 100% frei von externen Servern. Sie können die Software jederzeit ohne Aktivierungsserver installieren und dauerhaft betreiben. Heute, morgen und in vielen Jahren. Das schützt nicht nur Ihre Investition, sondern auch Ihr Unternehmen. Stellen Sie sich nur einmal vor, 3 Tage vor Abbuchung ist der externe Datenserver nicht mehr erreichbar (Insolvenz des Anbieters, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage usw.).

Bei uns sind Sie geschützt, denn die Lauffähigkeit unserer Software ist nicht von unseren Servern abhängig.

CLOUD UND DATENSCHUTZ

Datenschutz wird gerade in Deutschland sehr groß geschrieben.
Gerade Sie als Studiobetreiber sind davon besonders betroffen, denn Sie sammeln eine Vielzahl von sehr sensiblen Kundendaten in Ihrer Software.

Bei einer cloudbasierten Anwendung befinden sich die Daten in der Regel nicht bei Ihnen im Haus, sondern beim Hersteller der Software. In der Praxis bedeutet das, dass Ihre Mitglieder 2 Datenschutzbestimmungen durchlesen und bestätigen müssen: Ihre und das Ihres Softwareunternehmens.

Weiteres Problem: Abmahngefahr durch neues Gesetz vom 17.12.2015
Ein neues Gesetz, das am 17.12.2015 verabschiedet wurde (Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts), führt dazu, dass zahlreiche Bestimmungen zum Datenschutz nunmehr verbraucherschützende Wirkung haben. Dies hat zur Folge, dass Verstöße gegen Datenschutzvorschriften auch Wettbewerbsverstöße darstellen und beispielsweise Verbraucherschutzverbände Unternehmer bei Verstößen in Zusammenhang mit dem Datenschutzbestimmungen abmahnen und verklagen können. Unternehmer müssen noch mehr als bisher mit kostenauslösenden Abmahnungen rechnen.

Von: RAin Katharina Huber

Bisher konnten Datenschutzverstöße in der Regel nicht abgemahnt werden. Denn die Zivilgerichte gingen überwiegend davon aus, dass die meisten Datenschutzvorschriften keine Verbraucherschutzgesetze darstellen. Verbraucherschutzverbände konnten daher für Verbraucher keine Rechte aus den Verstößen gegen Datenschutzvorschriften geltend machen. Hierin sah die Bundesregierung Regelungsbedarf, da gerade in der heutigen Zeit der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle spielt und der Datenmissbrauch regelmäßig eine Vielzahl von Verbrauchern betrifft. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen werden infolge des neu verabschiedeten Gesetzes so angepasst, dass die meisten Datenschutzbestimmungen ausdrücklich auch dem Schutze von Verbrauchern gelten. Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können Unternehmer bei sonstigen Verstößen in Zusammenhang mit den nunmehr verbraucherrechtlichen Datenschutz abmahnen und verklagen.

Es ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft vermehrt zu Abmahnungen und Klagen in Hinblick auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen kommen wird. Zudem wird ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in den meisten Fällen auch eine Wettbewerbsverletzung darstellen, was zu Folge hat, dass das Risiko einer Abmahnung noch größer wird.

Um zu verhindern, dass es zur uferlosen Ausweitung von Abmahnungen und damit zur unverhältnismäßigen Benachteiligung kleinerer Unternehmen kommt, sollen Verbraucher­schutzverbände zwar die beabsichtigten Abmahnungen vorher beim Bundesamt für Justiz anzeigen müssen. Jedoch heißt diese Anzeigepflicht nicht, dass beabsichtigte Abmahnungen auch genehmigt werden müssen.

Nicht nur wegen der zu erwartenden Abmahnwelle wird das neue Gesetz von mehreren Seiten (u.a. von der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) oder dem Bundesverband Deutsche Startups e.V.) kritisiert. Der Datenschutz werde auch zu sehr mit dem Verbraucherschutz vermengt und es sei zu befürchten, dass das neue Gesetz nicht europarechtskonform ist.

Insgesamt ist es für Unternehmer noch wichtiger, dass sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere Verbrauchern gegenüber einhalten, um das nunmehr erhöhte Risiko einer kostenauslösenden Abmahnung zu vermeiden. Werden personenbezogene Daten erhoben, hat der Unternehmer insbesondere den Verbraucher über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zu unterrichten. Ist der Verbraucher auf Grund einer Rechtsvorschrift nicht zur Angabe seiner Daten verpflichtet, ist der Verbraucher ausdrücklich auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht weitere Besonderheiten vor, die von Unternehmen zu beachten sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Erstellung einer ausführlichen Datenschutzerklärung. Hier finden Sie ein Muster für eine Datenschutzerklärung.

Quelle:
http://www.liesegang-partner.de/news/news/id/14163-mehr-abmahnungen-fuer-verstoesse-gegen-datenschutz-zu-befuerchten.html

CLOUD UND GESCHWINDIGKEIT

Neben den erwähnten Nachteilen der Unternehmenssicherung sowie der Datenschutzproblematik sind webbasierende Programme für einen ordnungsgemäßen Vollzugriff im Regelfall auf eine gut funktionierende Internetverbindung abhängig. Ist das nicht der Fall, arbeitet die Software entweder nur sehr langsam oder überhaupt nicht. Klassischer Fall: 18:00 Uhr, alle kommen nach Hause und gehen ins Internet.

Es geht auch anders:
Bei uns bestimmen Sie, wo sich Ihre Datenbank befindet. Die Daten können sich also in der Cloud befinden oder im Studio, so dass ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht durch eine schlechte Internetverbindung abhängig ist.

CLOUD UND KOMFORT

Es ist natürlich sehr bequem., von überall auf Ihre Verwaltungssoftware zugreifen zu können. Bei uns können Sie das auch, aber auf eine intelligente Art und Weise.

Ein wichtiger und oft vergessener Aspekt ist aber auch der Arbeitskomfort einer Anwendung. Denn Webanwendungen sind von der Bedienung meistens erheblich umständlicher und schlechter als eine Desktopanwendung.

Man sollte sich daher genau überlegen, welche Art von Anwendung man für welchen Einsatzzweck verwendet. Am besten ist es, eine Desktopanwendung mit einer Cloudanwendung intelligent zu kombinieren.

Praxisbeispiele
Scannen geht mit einer Desktopanwendung erheblich einfacher und schneller.
Die Zusammenarbeit mit Outlook, Excel usw. kann eine lokale Anwendung einfach besser.
Eine Desktopanwendung kann viel einfacher auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Software kann sich Ihnen anpassen, nicht Sie müssen sich anpassen.
Selbst einfache Dinge wie bspw. die rechte Maustaste können die meisten Webanwendungen gar nicht oder nicht richtig.

INSTALLATION

Eine cloudbasierte Anwendung erfordert keine Installation. Theoretisch. Denn sobald hardwarenahe Funktionen wie

  • Scannen
  • Ansteuerung von Drehkreuzen
  • Externe Textverarbeitung
  • usw.

ins Spiel kommen, müssen oftmals sogenannte Plugins installiert werden.

Ganz ehrlich? Dann kann man auch gleich eine volle Software installieren, das dauert heutzutage nur 2 Minuten und man hat nicht auf mehreren Browsern verteilt die Updateproblematik für Plugins.

Denn gerade bei Plugins besteht immer die Gefahr, dass ein Browserhersteller das nicht mehr unterstützt. Und dann kommt die Meldung: Unsere Software läuft auf jeden Browser bis auf den und den.

ERZWUNGENE UPDATES

Webanwendungen werden im Regelfall immer zentral aktualisiert. Das bedeutet in der Praxis, dass die Anwendung plötzlich komplett anders reagiert wie gewohnt.

Oft sind es auch nur Kleinigkeiten, die plötzlich anders sind. Aber auch diese Kleinigkeiten kosten Zeit und sind ärgerlich, nur weil jemand der Ansicht ist, dass es nun zukünftig anders laufen muss.

AUS HERSTELLERSICHT: WARUM CLOUD?

Für den Anbieter gibt es mehrere Vorteile:

  • Der Hersteller kann die Software (bspw. bei Zahlungsschwierigkeiten) jederzeit abschalten.
  • Der Hersteller hat in der Regel Zugriff auf die Kundendaten. Kundendaten sind wertvoll, es gibt Firmen, die leben nur davon.
  • Der Kunde wird lange gebunden und bezahlt immer.
  • Kundendaten:

Eine Sportanlage besitzt viele Daten, und zwar topgepflegt. Wir reden hier von

  • aktuellen Bankdaten
  • aktuellen Kundenadressen
  • aktuellen E-Mail-Adressen
  • Bewegungsdaten (Checkin)
  • Vorlieben (Verkauf von Artikeln)
  • teilweise Anamnesedaten

Diese Daten sind sehr wertvoll, und gerade eine IT-Firma hat viele Möglichkeiten, damit Geld zu verdienen.

Man sollte sich daher wirklich generell die Frage stellen, wem man seine (und vor allem die Daten der Mitglieder, also Fremddaten) zur Verfügung stellt.

Ein guter Anhaltspunkt ist www.bundesanzeiger.de. Hier kann man sehr schnell das entsprechende Unternehmen zumindest bilanztechnisch prüfen und man erkennt sofort, ob das Unternehmen auf gesunden Füßen steht.

Denn eines ist klar:
Wenn der Hersteller nicht mehr existieren sollte, haben Sie unter Umständen keinen Zugriff mehr auf die Daten.

Angenommen, Sie haben die Daten gesichert:
Dann fehlt Ihnen aber das Programm, was die Daten auch in dieser Form korrekt verarbeiten kann.

Gerade in einer Sportanlage kann genau das Existenzbedrohend sein.

ABGESCHALTETE DIENSTE

Wirtschaftlich gesehen machen Cloudanwendungen nur dann Sinn, wenn diese permanent Gewinne erwirtschaften.

Denn im Gegensatz zu einer Desktopanwendung hat der Hersteller für den Betrieb der Anwendung permanente laufende Kosten, und zwar für Server, Wartungskosten usw. Sobald sich eine Anwendung für den Hersteller nicht mehr rechnet, werden entsprechende Dienste oftmals einfach abgeschaltet.

Beispiele auch und gerade von wirtschaftlich sehr starken Herstellern gibt es viele:

Das sind nur wenige Beispiele, der der Praxis gibt es noch viel mehr.

Problematisch wird es besonders für kaufmännische Anwendungen, denn spätestens bei einer Steuerprüfung sollte die zentrale Verwaltungssoftware für den Prüfer zur Verfügung stehen.

WAS MACHEN WIR ANDERS?

Man könnte annehmen, wir argumentieren gegen Cloudanwendungen, weil wir keine haben.
Das Gegenteil ist der Fall, unsere Software ist auf Wunsch cloudfähig.

Da wir wir aber mehrere Technologien anbieten, können wir hier aus technischer und unternehmerischer Sicht eine objektive Bewertung abgeben.

Cloud ja, aber nur dann, wenn es wirklich Sinn macht.

Prinzipiell gelten bei uns die folgenden Grundsätze:

  • Die Daten können sich in Ihrem Studio befinden oder in der Cloud. Sie haben die Wahl.
  • Sie können von unterwegs auf Ihre Daten im Studio zugreifen. Die Daten müssen also für diesen Zweck nicht in der Cloud sein.
  • Sie haben die Kontrolle, wo sich die Daten Ihrer Kunden befinden. Nicht Ihr Softwarehersteller.

Sie können die Daten also bei sich im Studio aufbewahren oder bei externen Cloudanbietern wie Microsoft, 1und1 usw.
Die Wahl liegt bei Ihnen, wir weisen hier lediglich auf die entsprechenden Konsequenzen hin.